Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Auftragsannahme und Lieferbedingungen
Auftragsannahme und Lieferung aller künftigen Bestellungen erfolgen zu diesen Bedingungen. Auch dann, wenn die Bestellvorschriften hiervon abweichen. Abweichungen von unseren Bedingungen müssen schriftlich vereinbart sein.Diese Bedingungen gehen Ihnen bei Aufnahme der Geschäftsverbindung zu.
Rückstellungen und Abbestellungen von Aufträgen seitens des Bestellers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Bereits bei uns oder bei Zulieferern entstandene Kosten sind vom Besteller zu ersetzen. Rücksendungen zum Umtausch oder zur Gutschrift bedürfen unserer vorherigen Einwilligung. Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
Bei Sonderanfertigungen sind Stückzahlabweichungen in zumutbaren Ausmaß gestattet.
Alle Lieferungen versenden wir auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. ab Lieferwerk, ausschließlich Verpackung. Verpackungen können nicht zurückgenommen werden.
Die Stückpreise gelten für angegebene Normalausführungen. Abweichungen in Art, Konstruktion und Maßen führen auch ohne ausdrückliche Nennung zu Aufpreisen nach unserer Ermittlung. Bei Nachbestellungen von Sonderanfertigungen kann kein Anspruch auf die vorausgegangene Preisbasis geltend gemacht werden.
Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
3. Lieferzeit
Lieferzeitangaben erfolgen in jedem Falle ohne Verbindlichkeit. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung. Lieferverzögerungen in vertretbarem Umfang berechtigen den Besteller nicht zur Auftragsrückziehung oder Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche (insbesonders Schadensersatzansprüche). Einflüsse höherer Gewalt berechtigen uns zur einseitigen Entbindung oder Rückstellung bzw. teilweisen Aufhebung eingegangener Vereinbarungen, unter Ausschluß von Ansprüchen seitens des Bestellers.
4. Zahlung
Die Bezahlung unserer Rechnung hat innerhalb von 30 Tagen netto zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Lohnarbeiten (z.B. Schärfkosten, Reparaturen) sind sofort netto zahlbar Die Hereinnahme von Wechseln geschieht unter Vorbehalt. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Gerichtsstand des Lieferanten.
5. Eigentumsvorbehalt
Erst nach vollständiger Bezahlung unserer gesamten Forderung, auch aus laufenden Aufträgen, geht das Eigentumsrecht auf den Käufer über.
6. Gewährleistung und Beanstandungen
Wir leisten für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferung für zweckmäßige Konstruktion, fehlerfreie und sachgemäße Ausführung der von uns hergestellten Teile in der Art, daß Mängel, welche während dieser Zeit nachweisbar als Folge mangelhafter Ausführung auftreten und die wir durch eigene Prüfung bestätigt finden, für den Besteller bzw. Käufer kostenfrei behoben werden oder nach unserer Wahl Ersatz geliefert wird. Die Entscheidung darüber liegt in unserem Ermessen. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich und begründet vorzubringen, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware.
Weitergehende oder andere Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Schadensersatz, können seitens des Käufers nicht geltend gemacht werden. Für versteckte Mängel (Materialfehler ect.), auf die wir keinen Einfluß haben, übernehmen wir keinerlei Haftung. Beeinträchtigungen der Liefergegenstände infolge normalem Verschleiß, übermäßiger Beanspruchung, eigenmächtiger Veränderungen, falscher Behandlung oder Anwendung, schließen die Gewährleistung unsererseits aus. Beanstandete Teile sind zur Prüfung mit genauen Angaben über alle Umstände kostenlos einzusenden.
7. Allgemeines
Für vom Besteller zur Verfügung gestellte Unterlagen (Zeichnungen, Muster und dergleichen) übernimmt er volle Verbindlichkeit. Sie verbleiben nach Ausführung des Auftrags in Verwahrung des Lieferers, der aber nicht verpflichtet ist, sie länger als angemessen (längstens 6 Monate) aufzubewahren. Rückgabe erfolgt nur bei ausdrücklichem Verlangen des Bestellers.
Im Hinblick auf fortschreitende Entwicklungen sind wir auch ohne Kenntlichmachung berechtigt, Anderungen bezüglich Konstruktion, Abbildung, Qualität oder anderer Merkmale an unseren Erzeugnissen vorzunehmen.
Vorausgegangene Unterlagen verlieren mit der Herausgabe dieser Liste ihre Gültigkeit.